Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
der Firma L.E.O. DLG GmbH
Stand: Juni 2026
A. Allgemeine Regelungen
§ 1 – Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma L.E.O. DLG GmbH, Jägerweg 2, 51580 Reichshof (Verwender) und ihren Vertragspartnern (Kunde). Sie gelten nur gegenüber Vertragspartnern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Aufträge (auch geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachtragsaufträge) werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die vorliegenden Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang, wenn entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.
2. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Die Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffenen Abreden bleibt unberührt. Diese bedürfen dann der Textform.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem gleichen Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 – Vertragsschluss, Kostenvoranschläge, Anzahlung
1. Kostenvoranschläge stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.
2. Der bindende Antrag erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung/Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form. Der Kunde hält sich für die Dauer von drei Wochen – beginnend mit dem Eingang des Angebotes – an sein Angebot gebunden.
3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot des Kunden von dem Verwender durch eine schriftliche Erklärung angenommen wird, spätestens jedoch mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags, oder wenn der Verwender ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnetes Angebot unterbreitet und dieses Angebot ohne Einschränkungen und Änderungen von dem Kunden angenommen wird.
4. Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zu einer Anzahlung. Diese beträgt gegenüber Unternehmern 50 % und gegenüber Verbrauchern 30 % des vereinbarten Preises. Gegenüber Verbrauchern wird der darüber hinausgehende Werklohn nach Maßgabe der erbrachten Leistungen durch Abschlagszahlungen (vgl. B. § 4) fällig. Maßgeblich für die Höhe ist, wenn kein schriftliches Angebot gemäß Ziffer 3. vorliegt, der Kostenvoranschlag.
§ 3 – Angaben über Waren, Maß und Gewicht
Angaben über Waren und Leistungen (insbesondere technische Daten, Maße, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie die Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien u. a.) sind nur ungefähr und annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 4 – Gewerbliche Schutzrechte, Bildrechte
1. Zeichnungen, Pläne und Unterlagen, die dem Kostenvoranschlag oder Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Verwenders dürfen sie weder vervielfältigt (auch nicht auszugsweise) noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Im Missbrauchsfall werden die Kosten zur Erstellung der Unterlagen an den Vertragspartner weiterberechnet. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadensbetrages bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Verwender lediglich ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
2. Der Verwender darf Bildaufnahmen der ausgeführten Arbeiten zu Werbezwecken (z. B. Internetseite, soziale Medien, Druckerzeugnisse) nutzen. Die Aufnahmen beschränken sich auf das Werk bzw. das Objekt; Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, werden zu Werbezwecken nur mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Person verwendet. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 5 – Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung
1. Alle Preise sind bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungs- bzw. Liefertermin mehr als 4 Monate vergangen sind und die Preisänderung auf eine aktuelle Kostensteigerung zurückzuführen ist, welche der Verwender nicht zu vertreten hat. Eine Kostensteigerung liegt vor, wenn sich bis zur Leistung bzw. Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die Vertriebskosten erhöhen. Dasselbe gilt, wenn sich Zölle erhöhen bzw. ein Zoll eingeführt wird oder sich Kostenänderungen aufgrund von Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder wegen Wechselkursschwankungen ergeben. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Beruht die Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis, so kann der Kunde lediglich aufrechnen, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unstreitig sind oder vom Verwender anerkannt wurden.
4. Die Abtretung von Forderungen ist unzulässig, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist.
§ 6 – Liefer- und Leistungszeit, Haftung bei Verzug
1. Leistungs- und Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind unverbindliche Angaben. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den voraussichtlichen Leistungs-/Liefertermin. Die Leistungs-/Lieferzeit beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kunde die seinerseits geschuldeten Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht hat.
2. Erhält der Verwender aus nicht eigens zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seiner Lieferanten trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Kunde rechtzeitig schriftlich informiert. In diesem Fall ist der Verwender berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, soweit der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen wurde und nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen wurde. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat, so sind sowohl Verwender als auch Kunde – unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche – berechtigt, hinsichtlich der von den Lieferstörungen betroffenen Mengen bzw. Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm die Annahme einer Teillieferung unzumutbar ist.
3. Schadensersatzansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Verwenders oder dessen Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
§ 7 – Mängelgewährleistung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag keine abweichende oder zusätzliche Regelung getroffen wird, gilt:
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mit der Einschränkung, dass bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 6 Ziff. 3) nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden gehaftet wird.
2. Handelt der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt: Schadensersatzansprüche gegen den Verwender wegen Rechts- und Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Verwenders oder dessen Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 6 Ziff. 3) beruhen.
§ 8 – Haftung für sonstige Pflichtverletzungen, Schadensersatz
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer außervertraglichen Pflicht (Haftung aus Delikt) oder wegen Verschuldens bei oder im Vorfeld des Vertragsschlusses sowie aus sonstigen Rechtsgründen, insbesondere der Verletzung allgemeiner Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) oder sonstiger Vertragspflichten (§ 280 Abs. 1 BGB), sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Verwenders oder dessen Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 6 Ziff. 3) beruhen.
§ 9 – Begrenzung des Haftungsausschlusses, Haftungsbegrenzung
Der unter den §§ 6, 7 und 8 normierte Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (§ 6 Ziff. 3) herrühren oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verwender allerdings nur für den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
§ 10 – Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB ist dann und insoweit ausgeschlossen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nicht besteht bzw. wirksam abbedungen wurde.
§ 11 – Eigentumsvorbehalt
1. Der gelieferte bzw. eingebaute Gegenstand (insb. gelieferte Baustoffe) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verwenders. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, besteht nach vorheriger angemessener Fristsetzung für den Verwender das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies umfasst die Befugnis, bereits eingebaute Gegenstände wieder auszubauen, soweit die Gegenstände nicht wesentlicher Bestandteil einer Sache oder eines Grundstücks geworden sind, und zu diesem Zweck Räumlichkeiten/Grundstücke des Kunden zu betreten. Wird die Vorbehaltsware durch den Verwender zurückgenommen, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt in diesem Falle vorbehalten.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt (Ziff. 1) hinzuweisen und den Verwender unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verwender seine bestehenden Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verwender die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
3. Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert einer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit steht dem Verwender frei.
§ 12 – Verjährung
1. Sofern der Kunde als Verbraucher handelt, verjähren seine Ansprüche wegen Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen in einem Jahr ab Übergabe der verkauften Sache an ihn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Sofern der Kunde als Unternehmer handelt, verjähren seine Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz ein Jahr ab Ablieferung der Ware bei ihm bzw. ab der Abnahme des Werkes.
3. Die Verkürzung der Verjährungsfrist (Ziffern 1 und 2) gilt nicht, soweit der Verwender für Schäden haftet, die aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren, auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruhen oder Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt auch dann nicht, wenn es sich um einen Fall des Lieferregresses (§§ 478, 479 BGB) handelt oder die Kaufsache ein Bauwerk ist oder sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat sowie bei einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
§ 13 – Kaufmännischer Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist im kaufmännischen Verkehr unser Firmensitz (siehe unter A. § 1 Ziff. 1). Wir sind jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
2. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder enthalten die Vereinbarungen eine Lücke, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 – Datenschutz, Einsatz künstlicher Intelligenz und Datenübermittlung
1. Der Verwender verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der von ihm benannten Ansprechpartner, soweit dies für die Anbahnung, Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verwenders, die dem Kunden mit dem Auftrag ausgehändigt und zudem unter www.leo-dlg.de/datenschutz veröffentlicht wird; sie wird auf Wunsch in Textform übersandt.
2. Der Verwender setzt zur Erbringung seiner Leistungen sowie zur Organisation, Bearbeitung und Optimierung seiner Geschäftsprozesse Software ein, die auf Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) beruht oder solche Verfahren einbindet. Dabei können personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden. Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Kunden im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt; KI-gestützte Ergebnisse werden vor ihrer Verwendung durch den Verwender geprüft.
3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass beim Einsatz nach Ziffer 2 KI-Dienste und sonstige Auftragsverarbeiter eingebunden werden können, deren Server sich innerhalb der EU/des EWR sowie – soweit erforderlich – in einem Drittland außerhalb der EU/des EWR befinden. Derzeit setzt der Verwender als einziges KI-System den Dienst „Claude“ der Anthropic PBC (Sitz in den USA) ein; eine Verarbeitung kann daher auch auf Servern in den USA erfolgen.
4. Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden, stellt der Verwender durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO gewahrt bleibt, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO) oder der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). Für die derzeit genutzte Verarbeitung in den USA bestehen entsprechende Standardvertragsklauseln.
5. Der Verwender verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu den genannten Zwecken und gibt sie nicht zu vertragsfremden Zwecken an Dritte weiter. Mit den eingesetzten Dienstleistern bestehen, soweit gesetzlich erforderlich, Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Verwender trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
6. Eine erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Dem Kunden stehen die Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
B. Besondere Regelungen für Bau-/Werk- und Reparaturleistungen
§ 1 – Vertragsinhalt
Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag zwischen dem Verwender und dem Kunden bestimmt. Von der Leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, sofern damit technische Verbesserungen verbunden sind und/oder der Gesamtwert des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 2 – Anwendung der VOB Teil B DIN 1961 bei Bauleistungen
Sofern der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, werden Bauleistungen auf der Vertragsgrundlage der VOB Teil B DIN 1961 „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ – und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung – erbracht, es sei denn, in den vorliegenden Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag werden abweichende oder zusätzliche Regelungen getroffen.
§ 3 – Sonstige Bauleistungen, Reparaturleistungen
Nicht von § 2 umfasste Bauleistungen sowie Reparaturleistungen werden nicht auf der Vertragsgrundlage der VOB Teil B DIN 1961, sondern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches erbracht, soweit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag keine abweichenden oder zusätzlichen Regelungen getroffen worden sind.
§ 4 – Abschlagszahlungen, Sicherheiten
Der Verwender darf von dem Kunden für die nachgewiesenen erbrachten Leistungen insoweit Abschlagszahlungen verlangen, als durch die Leistung bereits ein Wertzuwachs bewirkt worden ist. Die Abschlagszahlungen sind nach der vertraglich vereinbarten Vergütung einschließlich Umsatzsteuer zu bemessen. Die §§ 647 BGB (Unternehmerpfandrecht), 650e BGB (Sicherungshypothek des Bauunternehmers) und 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) finden auch bei Verträgen mit Unternehmern Anwendung.
§ 5 – Behördliche Genehmigungen, sonstige Bescheinigungen
1. Behördliche Genehmigungen sind durch den Kunden so rechtzeitig einzuholen, dass zu keiner Zeit eine Behinderung des Terminablaufs entsteht.
2. Der Kunde trägt die Kosten bzw. Gebühren für die vorgeschriebenen bzw. für die von ihm gewünschten Leistungsmessungen und/oder Abnahmen, die durch den TÜV oder ähnliche Institutionen durchgeführt werden.
§ 6 – Behinderung der Bau- oder Reparaturleistung durch den Kunden
Hat der Kunde Umstände zu vertreten, durch die die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung behindert wird, so schuldet er den Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens. Der Verwender darf den Schaden auch auf der Basis der aus der Angebotskalkulation zu ersehenden Vergütung unter Einschluss des kalkulierten Gewinns berechnen; der Nachweis eines darüber hinausgehenden Schadens ist zulässig, jedoch wird auf Drittbaustellen entgehender Gewinn nur ersetzt, sofern dem Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (A. § 6 Ziff. 3).
§ 7 – Kündigung des Bau- oder Reparaturauftrags vor Fertigstellung
Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass der Verwender die Kündigung zu vertreten hat, so hat der Verwender das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen ist. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass entweder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
C. Besondere Bedingungen für Kauf- und Werklieferungsverträge
§ 1 – Lieferung, Gefahrübergang
1. Handelt der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Verlusts der Ware wie folgt auf ihn über: a) soweit die Ware nicht in den Geschäftsräumen des Verwenders übergeben wird: zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Übergabe in verzugsbegründender Weise vom Verwender angeboten wird; b) soweit die Ware in den Geschäftsräumen des Verwenders übergeben wird: zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde darüber informiert wurde, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.
2. Handelt der Kunde als Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.
3. Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 2 – Rügeobliegenheit
Handelt der Kunde nicht als Verbraucher, so hat er die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich ab Empfang der Ware in Textform anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Regelung des § 377 HGB gilt ergänzend.
Anlage: Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Hinweis (nicht Teil der Belehrung): Diese Belehrung gilt für Verbraucher bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. telefonisch, per E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (L.E.O. DLG GmbH, Jägerweg 2, 51580 Reichshof, Telefon: 02296/999 46 06, E-Mail: info@leo-dlg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An L.E.O. DLG GmbH, Jägerweg 2, 51580 Reichshof, E-Mail: info@leo-dlg.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum. (*) Unzutreffendes streichen.
